Am Nordhang des Schwartenberges ist Hangsegelflug, Drachen- und Gleitschirmflug möglich.
Hangfluggelände:
Allgemein gilt:
-
Jeder Pilot ist für sich selbst verantwortlich. Der Flugbetrieb ist über das Jahr gesehen nur eingeschränkt
möglich. Hauptgrund ist die Bewirtschaftung der Wiesen durch die Agrargenossenschaft. Wir sind als Piloten nur geduldet. Die Gelände sind nicht im Vereinsbesitz!
- Vor dem Start muss sich jeder Pilot über die allgemeinen Auflagen in Bezug auf die Aufstiegsgenehmigung vertraut machen. Diese sind im Flugbuch in der Schwartenbergbaute einzusehen.
Entspricht das Fluggelände nicht der Anforderungen, ist kein Start erlaubt. (z.B. wenn kein Windanzeiger aufgestellt ist)
- hier die aktuellen Absprachen in Bezug auf die Gelände mit den Eigentümern:
1 - Landewiese Hang
- Bis Mai und nach der Heuernte frei betretbar
- Von Mai bis zur Heuernte Schaden minimieren. Kein Groundhandling erlaubt. Nach dem Landen auf kurzem Weg nach oben an den Waldrand gehen.
2 + 3 - Landefläche
- Keine Landeerlaubnis bis zur Ernte im Spätherbst, es gilt auch hier Schaden minimieren.
- Danach keine Einschränkung
- Sollte sich eine Landung nicht vermeiden lassen, sollte in der Nähe des Querweges gelandet werden.
Generell ist das Befahren der Fluggelände verboten.